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Bedeutung zum Vornamen Birgit

Weiblicher Vorname (Deutsch, Skandinavisch): Birgit; die Erhabene; Keltisch (Religion); briganti = erhaben, göttlich; Name einer altirischen Lichtgottheit; die hl. Brighid ist die Nationalheilige Irlands

Bedeutung zum Nachnamen Wehrmeister

Wehrmeisterei ist der Name eines Forstverwaltungsbezirks und des in ihm gelegenen kleineren Amts Wehrmeisterei im Herzogtum Jülich, das auch Amt Düren hieß. Die Waldgebiete des Herzogtums Jülich in der Nordeifel zerfielen verwaltungstechnisch in das Obergewäld, dem der Forstmeister (in Monschau) vorstand, und das Untergewäld bzw. den Forstverwaltungsbezirk Wehrmeisterei, dessen Grenze von Jüngersdorf, Derichsweiler, Kreuzau, Bergstein, Vossenack, Roter Wehe und Wehe bis wieder nach Langerwehe verlief. Die Untergliederung eines Gewälds hieß ?Hut? (von ?hüten?, vgl. ?Waldhüter?). Die Forstverwaltungsbezirk Wehrmeisterei umfasste den Dürener Hut (Bereich Hürtgenwald und Vossenack), den Vennhut (zwischen Lammersdorf, Jägerhaus und Zweifall), den Rackerscheider Hut (von Roetgen bis Konzen, teilweise ins Venngebiet reichend) und den Bauler Hut (zwischen Kalltal und der heutigen Rurtalsperre bis Woffelsbach). Das Amt Wehrmeisterei umfasste des Weiteren Schevenhütte, Zweifall östlich des Hasselbaches und der Vicht (der andere Teil gehörte zum Amt Montjoie (Monschau)) und Vicht (östlich der Vicht bis zur Vichter Leuwstraße). Der Teil Gressenichs östlich des Omerbachs gehörte zum Amt Wehrmeisterei, westlich zur Abtei Kornelimünster. Für die Bebauung links der alten Straße von Gressenich (sog. Gracht), die über Krewinkel, Fleuth und Leuwstraße bis zur Vicht verlief, trafen der Abt von Kornelimünster und der Herzog von Jülich 1532 eine besondere Vereinbarung. An der Spitze des Amts stand der Wehrmeister (wohl von ?Gewähr?, ihm oblagen keine Verteidigungsaufgaben), dessen Verwaltungssitz in beiden Funktionen Düren war. Er war nicht nur der Amtmann des Amts Düren, sondern nahm auch stellvertretend für den Jülicher Regenten dessen Rechte wahr, die sich aus der Forsthoheit ergaben, u.a. Jagd-, Fischerei-, Köhlerei-, Wasser- und Mühlenrechte. Den Wehrmeister unterstützten zwölf Erbförster. Bis zum 16. Jahrhundert fiel auch das Bergrecht in die Zuständigkeit des Wehrmeisters. Danach unterstand der Gressenicher Bergmeister, der zuvor die Einkünfte aus dem Bergregal beim Wehrmeister abrechnete, dem Eschweiler Bergvogt. Die ersten noch erhaltenen Wehrmeistereirechnungen stammen aus dem Jahr 1525. Sie befinden sich zum großen Teil im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf.

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